Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Ortsbürgermeister Thomas Schmidt zunächst das neue Ratsmitglied Rainer Mauer durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.
Im Anschluss stimmte der Ortsgemeinderat der durch den Vorsitzenden beantragten Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil um TOP 21 „Erteilung des Einvernehmens zum Bauantrag für die Errichtung einer automatischen Packstation in der Rheinstraße“ sowie im nichtöffentlichen Teil um TOP 25 „Grundstücksangelegenheiten“ zu.
Da einzelne Rats-, Ausschuss- oder stellvertretende Ausschussmitglieder aus der Gemeinde verzogen sind oder ihre Rats- bzw. Ausschussmandate niedergelegt haben, folgten unter den Tagesordnungspunkten 1 bis 3 Ergänzungswahlen zum Haupt- und Finanzausschuss, zum Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie zum Rechnungsprüfungsausschuss:
Unter TOP 4 stimmte der Ortsgemeinderat der Annahme verschiedener Sponsoringleistungen für Kulturprojekte im Kaplan-Dasbach-Haus in Höhe von insgesamt 2.250 € zu und dankte den Geldgebern.
Dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2022 wurde im Anschluss unter TOP 5 zugestimmt. Den Erträgen von insgesamt 24.582 € aus Holzverkäufen (8.282 €) und Fördermitteln (16.300 €) stehen Aufwendungen von insgesamt 40.200 € gegenüber, so dass sich für das Jahr 2022 ein Verlust von 15.618 € gemäß dem Forstwirtschaftsplan ergibt.
Da seitens der Ortsgemeinde zu der unter TOP 6 „Zentraler Omnibusbahnhof Horhausen“ vorgelegten Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld und der Ortsgemeinde Horhausen zur Kostenteilung der angefallenen Kosten bei verschiedenen Positionen noch Klärungsbedarf besteht, wurde der Beschluss über den Abschluss der Vereinbarung vorerst vertagt.
Die Mietwohnung der Ortsgemeinde im Dachgeschoss des Prälat-Pees-Hauses wird seit dem 22.03.2022 von Flüchtlingen aus der Ukraine bewohnt. Aufgrund des Defekts der Heizungsanlage dieser Wohnung wurde durch den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten eine Eilentscheidung zum Austausch der Heizungsanlage getroffen. Der Eilentscheidung zur Auftragsvergabe an die Firma Kirschbaum Bäder und Heizsysteme, Horhausen, zum Angebotspreis von 9.001,40 € brutto wurde unter TOP 7 zugestimmt.
Unter TOP 8 erfolgte die Zustimmung zur getroffenen Eilentscheidung zur Entsorgung der Restmassen in der Bischof-Rüth-Straße an die Firma WWB Tiefbaugesellschaft mbH, Krunkel, zum Angebotspreis von 29.922,55 € brutto.
Die unter TOP 9 vorgesehene Auftragsvergabe der Planungsleistungen für den Spielplatz am Kaplan-Dasbach-Haus wurde zurückgestellt. Die Arbeitsgruppe „Kinderspielplätze“ wird sich zunächst mit der Planung beschäftigen.
Dem im Wege einer Eilentscheidung erteilten Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Meisenweg wurde unter TOP 10 nachträglich zugestimmt.
Der getroffenen Eilentscheidung zur Herstellung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB und zur Eintragung einer Zufahrtsbaulast zu einem Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen in der Kaplan-Dasbach-Straße wurde unter TOP 11 nachträglich zugestimmt. Nach § 11 LBauO RLP muss bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen grundsätzlich auf dem Grundstück ein Spielplatz für Kleinkinder nachgewiesen werden. Für das Bauvorhaben muss auf dem Baugrundstück aus Sicht der Ortsgemeinde jedoch kein Kinderspielplatz errichtet werden, da sich in direkter Nachbarschaft bereits ein Spielplatz der Ortsgemeinde befindet, der auch weiterhin erhalten bleiben soll. Sofern der Spielplatz der Ortsgemeinde genutzt und kein Spielplatz durch den Bauherrn auf dem Baugrundstück errichtet werden soll, wird eine Kostenbeteiligung für die Herrichtung und Unterhaltung des öffentlichen Spielplatzes von einmalig 5.000 € gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 LBauO verlangt.
Die unter TOP 12 vorgesehene Erteilung des Einvernehmens zu einem Bau- bzw. Befreiungsantrag für die Errichtung einer Lagerhalle in der Straße „Industriepark“ wurde zur Beratung an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.
Für die Umnutzung eines Einfamilienhauses in ein Wohngebäude mit drei Wohneinheiten in der Straße „Zur Lucherter Stroth“ unter TOP 13, für die Nutzungsänderung von Büro- zu Wohnräumen in der Rheinstraße unter TOP 14 sowie für den Anbau einer Hobbywerkstatt und die Umsetzung zweier Fertiggaragen in der Neuen Schulstraße unter TOP 15 wurde jeweils das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB erteilt.
Das gemäß § 36 BauGB erforderliche Einvernehmen für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Wiesenweg wurde jedoch unter TOP 16 nicht hergestellt, da sich das Bauvorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und nicht genügend Stellplätze auf dem Grundstück vorgehalten werden.
Auch das gemäß § 36 BauGB erforderliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Straße "Zum Giersseifen" wurde unter TOP 17 nicht hergestellt, da sich das Bauvorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Unter TOP 18 erfolgte die Zustimmung des Ortsgemeinderates zur Erteilung des gemäß § 36 BauGB erforderlichen Einvernehmens für die Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus in der Tannenstraße.
Die unter TOP 19 zu beratende Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Rheinstraße wurde zur Beratung an den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss verwiesen.
Unter TOP 20 stimmte der Ortsgemeinderat der Erteilung des Einvernehmens zum Bauantrag für die Errichtung eines Schleuderbetonmastes für das Mobilfunknetz in der Straße "Industriepark" zu und weist darauf hin, dass in dem Gewerbegebiet auch Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig sind. Bei eventuell auftretenden Immissionen ist dies zu berücksichtigen.
Unter TOP 21 erfolgte die Beratung zum vorgelegten Bauantrag für die Errichtung einer automatischen Packstation in der Rheinstraße. Das erforderliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde auch hier erteilt.
Der Glasfaserausbau in der Ortsgemeinde war Beratungsgegenstand unter TOP 22. Die Telekom Deutschland GmbH beabsichtigt einen eigenwirtschaftlichen FTTH-Ausbau im Gemeindegebiet, der rund 1.230 Haushalte und Unternehmen umfassen soll. Geplant ist der Ausbau, nach dem Geschwindigkeiten von bis zu 1.000 Mbit/s im Download und bis zu 200 Mbit/s im Upload möglich sind, ab dem ersten Quartal 2024. Die im nächsten Schritt erforderliche Unterzeichnung des sogenannten Letter of Intent (LoI) erfolgt aufgrund der erfolgten Aufgabenübertragung durch die Verbandsgemeinde. Die Verwaltung ist im Austausch mit der Telekom, dass der FTTH-Ausbau auch für das angrenzende Gewerbegebiet dringend erforderlich ist. Hierzu wurde bislang noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Der ursprünglich gefasste Beschluss zur Teilnahme am Kreisprojekt „Graue Flecken“ wird für den Fall aufrechterhalten, dass sich im Zuge der Durchführung des eigenwirtschaftlichen Breitbandausbaues der Telekom noch Änderungen im Ausbaugebiet ergeben beziehungsweise vereinzelte Anschlüsse nicht hergestellt werden.
Unter TOP 23 „Verschiedenes“ wurde seitens des Ortsgemeinderates auf folgende Punkte hingewiesen:
Im nichtöffentlichen Sitzungsteil bestätigte der Ortsgemeinderat eine im Zusammenhang mit einer Grundstücksangelegenheit im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens getroffene Eilentscheidung.