Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes
Betzdorf-Kirchen-Daaden
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.11.2022 aufgrund § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, den § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) und § 18 der Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes in der Fassung nach der Änderung vom 05.11.2003 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 01.12.2022, Az.: 13/029-914, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung bestehen, hiermit bekanntgegeben wird:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf — 3.112.000,00 EUR
in den Aufwendungen auf — 3.112.000,00 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf — 5.914.000,00 EUR
in den Ausgaben auf — 5.914.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kassenkredit
Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben — 3.000.000,00 EUR
§ 3 Investitionsumlage
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Investitionsumlage, die entsprechend dem Baufortschritt bzw. Mittelbedarf anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwendungen vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 1.537.068,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 1.745.604,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 1.211.512,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 460.816,00 EUR
Baukostenzuschuss 2023 — 4.955.000,00 EUR
§ 4 Betriebsumlage
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Betriebsumlage, die in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 682.772,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 828.563,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 618.930,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 325.735,00 EUR
Betriebsumlage 2023 — 2.456.000,00 EUR
§ 5 Umlage für die Abwasserabgabe
Die von den Verbandsmitgliedern, der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) und dem Landkreis Altenkirchen zu erhebende Umlage für die Abwasserabgabe, wird im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 55.700,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 51.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 38.500,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 28.300,00 EUR
Landkreis Altenkirchen — 15.500,00 EUR
Umlage Abwasserabgabe 2023 — 189.000,00 EUR
§ 6 Tilgungsraten Förderdarlehen
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebenden Tilgungsraten, die zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zu zahlen sind, werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) — 117.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen — 141.500,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf — 132.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) — 48.500,00 EUR
Tilgungsraten Förderdarlehen 2023 — 439.000,00 EUR
§ 7 Stundensatz
Der Stundensatz (zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) für Leistungen des Verbandes im Rahmen bestehender Verträge und Kooperationsvereinbarungen wird je Mitarbeiter und Arbeitsstunde wie folgt festgesetzt:
Beschäftigte — 52,40 EUR
Auszubildende — 16,00 EUR
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.01.2023 bis 17.01.2023 Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr in den Diensträumen der Betriebsführerin, den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, öffentlich aus.