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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 10/2023
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Änderung des Flächennutzungsplanes der Alt-Verbandsgemeinde Gebhardshain zur Ausweisung eines Sondergebietes Tourismus im Bereich des Barbaraturmes

Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Barbaraturm“ der Ortsgemeinde Malberg - hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.2.2023 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Alt-Verbandsgemeinde Gebhardshain im Bereich des Barbaraturmes gebilligt und die förmliche öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Um den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Malberg aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, soll durch die Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine Sondergebietsfläche Tourismus dargestellt werden.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Sicherung der Aussichtsplattform des Barbaraturmes, der in Gestalt eines Förderturmes an die Zeit des Erzbergbaus in der Region erinnert. Das touristische Ausflugsziel soll durch ein angrenzendes gastronomisches Angebot ergänzt werden, sodass die Bedeutung des Standorts sowohl für Touristen als auch für einheimische Erholungssuchende weiter erhöht wird.

Geltungsbereich

Der vorgesehene Geltungsbereich liegt nördlich in einem Abstand von ca. 200 m vom Ortsrand Malberg an der Kreisstraße 122 auf dem Höhenrücken zwischen Steinebach und Malberg. Die Fläche selbst weist kaum topographisches Gefälle auf, im weiteren Verlauf fällt das Gelände Richtung Norden, Süden und Westen ab, Richtung Osten steigt es zur Steineberger Höhe hin an. Richtung Norden, Süden und Westen schließen sich Wiesen und andere landwirtschaftliche Nutzflächen an, im Osten liegt jenseits der K 122 Wald.

Der vorgesehene Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine schwarz gestrichelte Linie umgrenzt.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Der Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht nach §§ 2 Abs. 4 und 2 a Satz 2 Nr. 1 und 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Freitag, den 17.3.2023 bis einschließlich Dienstag, den 18.4.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathaus Gebhardshain, Fachbereich Bauen, Zimmer 212, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, während der allgemeinen Öffnungszeiten (vormittags: Mo - Fr. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, nachmittags: Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr, Do. 14.00 - 18.00 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung unter Tel.Nr. 02741/291-319 oder E-Mail: tim.schumacher@vg-bg.de) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur Einsicht verfügbar:

1. Umweltbericht zum Bebauungsplan „Barbaraturm“ gemäß § 2a Satz 1 Nr. 2 und Anlage 1 BauGB als Bestandteil der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Alt-Verbandsgemeinde Gebhardshain mit Aussagen zu Grundlagen der Planung, Landespflegerische Zielvorstellung, Beschreibung des Vorhabens und seiner voraussichtlichen Auswirkungen und einer allgemein verständlichen Zusammenfassung.

2. Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen vom 30.9.2022 mit Aussagen zu Ortsplanung, Landesplanung, Naturschutz und Denkmalschutz.

3. Westerwald Verein e.V. vom 1.10.2022

4. Stellungnahme der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain vom 26.9.2022 mit Aussagen zur Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung

Gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich unter

www.vg-bg.de -Rubrik: Bürgernah/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain- in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

Sofern in der Begründung der Änderung des Flächennutzungsplanes auf außerrechtliche Regelwerke (DIN-Normen) verwiesen wird, werden diese aus Gründen des Urheberrechtsschutzes nur zur Einsicht im Rathaus bereitgehalten.

Hinweis:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain oder Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Betzdorf, 3.3.2023 — Joachim Brenner
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain —  Erster Beigeordneter