Mit einem aktuellen Erklärungseingang von über 80 % der zu erwartenden rund 2,5 Millionen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts befinden sich die rheinland-pfälzischen Finanzämter derzeit in der Hochphase der Grundsteuerreform. Es wurden bereits rund 800.000 Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide verschickt.
Die Beantwortung von Rückfragen nach dem Verbleib der Bescheide ist für die Finanzämter zeitintensiv. Um eine kontinuierliche und schnellstmögliche Bearbeitung der hohen Anzahl an Erklärungen sicherzustellen, wird daher gebeten, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen. Der Bearbeitungsumfang und die Bearbeitungsdauer der Erklärungen im Finanzamt hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.
Aufgrund der hohen Auslastung ist damit zu rechnen, dass die Bearbeitung aller rund 2,5 Millionen Grundsteuererklärungen mehrere Monate dauern wird.
Eine Zahlungsaufforderung ist mit den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheiden nicht verbunden. Erst mit dem Grundsteuerbescheid der Stadt bzw. Gemeinde steht die zu zahlende Grundsteuer fest und ergeht eine Zahlungsaufforderung der Kommunen für das Jahr 2025.
Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde festgelegt, dass auch die an Rentnerinnen und Rentner als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro ausgezahlte Energiepreispauschale der Einkommensteuer unterliegt (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz).
Haben Rentnerinnen oder Rentner die Energiepreispauschale im Dezember 2022 durch
ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben.
Das zuständige Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2022 berücksichtigen.