Feststellung der Eröffnungsbilanz 2017 sowie des Jahresabschlusses der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zum 31. Dezember 2017 und Entlastung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) auf Empfehlung des Rechnungsprüfungs-ausschusses die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017, den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zum 31. Dezember 2017 sowie die Entlastung des Bürgermeisters und den Beigeordneten, die diese vertreten haben (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO), beschlossen.
Die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss mit den gesetzlichen Anlagen sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme von Montag, 11. März 2024 bis einschließlich Dienstag, 19. März 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 114, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Feststellung des Jahresabschlusses der
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zum 31. Dezember 2018 und Entlastung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) auf Empfehlung des Rechnungsprüfungs-ausschusses den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zum 31. Dezember 2018 sowie die Entlastung des Bürgermeisters und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO), beschlossen.
Der Jahresabschluss mit den gesetzlichen Anlagen sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme von Montag, 11. März 2024 bis einschließlich Dienstag, 19. März 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 114, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Feststellung des Jahresabschlusses der
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zum 31. Dezember 2019
und Entlastung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) auf Empfehlung des Rechnungsprüfungs-ausschusses den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zum 31. Dezember 2019 sowie die Entlastung des Bürgermeisters und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO), beschlossen.
Der Jahresabschluss mit den gesetzlichen Anlagen sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme von Montag, 11. März 2024 bis einschließlich Dienstag, 19. März 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 114, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Feststellung des Jahresabschlusses der
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zum 31. Dezember 2020 und Entlastung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) auf Empfehlung des Rechnungsprüfungs-ausschusses den Jahresabschluss der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain zum 31. Dezember 2020 sowie die Entlastung des Bürgermeisters und den Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO), beschlossen.
Der Jahresabschluss mit den gesetzlichen Anlagen sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegen zur Einsichtnahme von Montag, 11. März 2024 bis einschließlich Dienstag, 19. März 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 114, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.