hier: ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.2.2023 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Alt-Verbandsgemeinde Gebhardshain gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Alt-Verbandsgemeinde Gebhardshain sind die Flächen der einstigen Bahnbetriebsanlagen innerhalb der Gemarkung Elkenroth als „Bahnanlagen/Bahnlinie“ dargestellt. Durch den Freistellungsbescheid von Bahnbetriebsanlagen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 endet die Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn mit der Folge, dass die maßgebliche Fläche aus dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsprivileg entlassen wurde und damit die Planungshoheit vom Fachplanungsträger auf die kommunale Bauleitplanung wieder vollständig übergegangen ist.
Um einen Bebauungsplan der Ortsgemeinde Elkenroth aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan dahingehend geändert werden, dass die derzeit als „Bahnanlagen/Bahnlinie“ dargestellten Flächen an die unmittelbar benachbarten Darstellungen des derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplanes angepasst werden.
Der vorgesehene Geltungsbereich betrifft die Grundstücke der seinerzeit betriebenen Bahnstrecke innerhalb der Gemarkung Elkenroth und ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, Zimmer 212, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Mo.-Mi. 14.00 - 16.00 Uhr, Do. 14.00 - 18.00 Uhr) unterrichten. Dabei wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben.