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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 12/2025
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 28.01.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.11.2015 (GVBl. S. 412), i. V. m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Umlage

Zur Deckung des Finanzbedarfs, soweit dieser nicht durch seine Einnahmen aus der Beteiligung an der oder den EAM Sammel- und Vorschalt GmbH’s, insbesondere aus der Avalprovision der EAM Sammel- und Vorschalt GmbH’s gedeckt ist, wird eine Umlage von den Mitgliedsgemeinden erhoben. Die Höhe der Umlage orientiert sich am Verhältnis der auf jedes Verbandsmitglied entfallenden Anteile an der oder den EAM Sammel- und Vorschalt GmbH’s gemäß § 11 Abs. 3 der Verbandsordnung.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 betrug

21.098,44 EUR und

zum 31.12.2023

24.633,89 EUR.

Das Eigenkapital wird voraussichtlich

zum 31.12.2024

27.459 EUR,

zum 31.12.2025

30.074 EUR und

zum 31.12.2026

32.477 EUR betragen.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Es sind alle Investitionen einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Wissen, den 28.01.2025

Zweckverband „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“

Hubert Wagner, Verbandsvorsteher