Haushaltssatzung der Stadt Betzdorf für das Jahr 2026 vom 12.03.2026
Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 23.643.561,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 24.744.483,00 €
der Jahresfehlbetrag — -1.100.922,00 €
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — -984.975,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.646.850,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 5.585.000,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -2.938.150,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 3.923.125,00 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 €
verzinste Kredite auf — 486.425,00 €
zusammen auf — 486.425,00 €
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 565.000,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 565.000,00 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 10.035.000,00 €
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| 1.) | Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
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| - Bauhof Betzdorf | 0,00 € |
| 2.) | Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | |
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| - Bauhof Betzdorf | 250.000,00 € |
| 3.) | Verpflichtungsermächtigungen | |
|
| - Bauhof Betzdorf | 0,00 € |
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| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0,00 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - | Grundsteuer A auf | 525 v. H. |
| - | Grundsteuer B für unbebaute Grundstücke i. S. d. § 246 BewG auf | 840 v. H. |
| - | Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Wohngrundstücke) auf | 840 v. H. |
| - | Grundsteuer B für bebaute Grundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Nichtwohngrundstücke) auf | 1.670 v. H. |
| - | Gewerbesteuer auf | 510 v. H. |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug — 17.894.393,15 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — 17.499.419,15 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2025 beträgt — 16.505.621,15 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2026 beträgt — 15.404.699,15 €
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft.
Betzdorf, den 12.03.2026
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.03. bis 31.03.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathaus Gebhardshain, Zimmer 110, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, öffentlich aus.