Der Verwaltungsrat hat aufgrund des § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 am 16.12.2021 den folgenden Wirtschaftsplan 2023 beschlossen, der hiermit bekannt gegeben wird:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 646.000,00 EUR
in den Aufwendungen auf 646.000,00 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen 232.000,00 EUR
in den Ausgaben 232.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 2 Kassenkredit
Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben 1.000.000,00 EUR
§ 3 Verlustausgleich
Der von den Trägern zu erhebende Verlustausgleich gemäß § 10 Nr. 6 der Satzung vom 26.06.2015, der in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain 77.025,00 EUR
Stadt Betzdorf 118.500,00 EUR
Ortsgemeinde Wallmenroth 9.480,00 EUR
Ortsgemeinde Grünebach 4.740,00 EUR
Ortsgemeinde Scheuerfeld 15.405,00 EUR
Ortsgemeinde Alsdorf 11.850,00 EUR
Verlustausgleich 237.000,00 EUR
§ 4 Kreditermächtigung
Gesamtbetrag der Kredite 59.000,00 EUR
Der Wirtschaftsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, 11. April 2023 bis Mittwoch, 19. April 2023 in den Räumen der Verbandsgemeindewerke, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.