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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 14/2023
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -

Der Verwaltungsrat hat aufgrund des § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 am 16.12.2021 den folgenden Wirtschaftsplan 2023 beschlossen, der hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf 646.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf 646.000,00 EUR

im Vermögensplan

in den Einnahmen 232.000,00 EUR

in den Ausgaben 232.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2 Kassenkredit

Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben 1.000.000,00 EUR

§ 3 Verlustausgleich

Der von den Trägern zu erhebende Verlustausgleich gemäß § 10 Nr. 6 der Satzung vom 26.06.2015, der in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain 77.025,00 EUR

Stadt Betzdorf 118.500,00 EUR

Ortsgemeinde Wallmenroth 9.480,00 EUR

Ortsgemeinde Grünebach 4.740,00 EUR

Ortsgemeinde Scheuerfeld 15.405,00 EUR

Ortsgemeinde Alsdorf 11.850,00 EUR

Verlustausgleich 237.000,00 EUR

§ 4 Kreditermächtigung

Gesamtbetrag der Kredite 59.000,00 EUR

Betzdorf, den 31.01.2023 — Bernd Brato
Regionale Entwicklungsgesellschaft — Vorsitzender des
Betzdorf - AöR - —  Verwaltungsrates

Der Wirtschaftsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, 11. April 2023 bis Mittwoch, 19. April 2023 in den Räumen der Verbandsgemeindewerke, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Betzdorf, den 27.03.2023 — Michael Becher
Regionale Entwicklungsgesellschaft — Vorstand
Betzdorf - AöR - —