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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 15/2026
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -

Der Verwaltungsrat hat aufgrund des § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 am 26.03.2026 den folgenden Wirtschaftsplan 2026 beschlossen, der hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1  Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

563.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf

563.000,00 EUR

im Vermögensplan

in den Einnahmen

169.000,00 EUR

in den Ausgaben

169.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2  Kassenkredit

Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

750.000,00 EUR

§ 3  Verlustausgleich

Der von den Trägern zu erhebende Verlustausgleich gemäß § 10 Nr. 6 der Satzung vom 26.06.2015, der in drei Raten, jeweils zum 01.05., 01.08. und 01.11. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain

50.700,00 EUR

Stadt Betzdorf

78.000,00 EUR

Ortsgemeinde Wallmenroth

6.240,00 EUR

Ortsgemeinde Grünebach

3.120,00 EUR

Ortsgemeinde Scheuerfeld

10.140,00 EUR

Ortsgemeinde Alsdorf

7.800,00 EUR

Verlustausgleich  

156.000,00 EUR

§ 4  Kreditermächtigung

Gesamtbetrag der Kredite

8.000,00 EUR

Betzdorf, den 26.03.2026

Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -

Joachim Brenner
Vorsitzender des Verwaltungsrates

Der Wirtschaftsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, 13. April 2026 bis Dienstag, 21. April 2026 in den Räumen der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Betzdorf, den 27.03.2026

Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf - AöR -

Michael Becher, Vorstand