1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit den Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit den Anlagen habe ich am 21.04.2023 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.
1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit den Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 111, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit den Anlagen auf der Internetseite www.vg-bg.de unter amtliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Alsdorf haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 und den Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Fachbereich Finanzen, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, oder elektronisch an poststelle@vg-bg.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.