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Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen sowie Baustellen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen weist darauf hin, dass bei Straßenbaumaßnahmen und Baustellen grundsätzlich die Abfallentsorgung weiterhin planmäßig erfolgt.
Die bauausführende Firma (Bauunternehmen) ist, speziell bei Voll- und Teilsperrungen, rechtlich dazu verpflichtet, die Abfallentsorgung entsprechend sicherzustellen. Im Regelfall werden die Behälter von den tätigen Firmen am Grundstück abgeholt und an geeignete Sammelplätze außerhalb der Baustelle gebracht. Hier erfolgt dann die Entleerung der Behältnisse durch das beauftragte Abfuhrunternehmen. Im Anschluss werden die Gefäße dann wieder durch das Tiefbauunternehmen an das jeweilige Grundstück zurückgebracht. Die Vertreter der tätigen Firmen vor Ort können zum Prozedere auch gerne angesprochen werden. Meistens verteilen die Bauunternehmen auch Informationsblätter an alle betroffenen Haushalte.
Bei kleineren Baustellen, bei denen die Gefäße von den Bürgerinnen und Bürgern ohne erheblichen Mehraufwand zu transportieren sind, ist es erforderlich, dass die Anwohner ihre Gefäße selbst außerhalb des Baustellenbereichs platzieren, sodass eine gute Anfahrmöglichkeit für die Entsorgungsfahrzeuge besteht. Die Baustellen selbst werden durch das Abfuhrunternehmen Fa. REMONDIS Mittelrhein GmbH in der Regel nicht befahren.
Im Rahmen von verschiedenen Bauabschnitten können, wie z. B. bei Straßenerneuerungsmaßnahmen, auch bisweilen temporäre Engpässe entstehen.