Über die Vertretungsberechtigung der Werkleitung der Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain gemäß § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz
Zur Vertretung des Eigenbetriebs „Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain“ im Rechtsverkehr sind der kaufmännische Werkleiter, Herr Jürgen Arndt, und der technische Werkleiter, Herr Sascha Braune, befugt.
Im Verhinderungsfall eines der beiden Werkleiter wird die Vertretung vom jeweils anderen Werkleiter wahrgenommen.
Betzdorf, den 23. April 2024