Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt die Beauftragung der Einebnung der Reihengräber auf den Friedhöfen in Betzdorf, nach dem die in der Satzung festgelegte Ruhefrist abgelaufen ist.
Betroffen sind die Gräber auf den Friedhöfen in
Betzdorf Feld 42a und Feld 5a
Bruche Feld 16
Die jeweils betroffenen Grabfelder sind in der Örtlichkeit gekennzeichnet.
Angehörige der Verstorbenen werden gebeten, Grabschmuck und Bepflanzungen bis zum 30. Juni 2024 zu entfernen.
Die betroffenen Angehörigen bitten wir, sich wegen der geplanten Einebnung der Grabstätten, mit der Friedhofsverwaltung (02741-291413) in Verbindung zu setzen.
Friedhofsverwaltung Betzdorf-Gebhardshain
Betzdorf, im Mai 2024