hier: ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Betzdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.02.2021 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Betzdorf (Erweiterung)“ gefasst. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die bauplanungsrechtliche Sicherung von Gewerbeflächen für den gewerblichen Entwicklungsbedarf im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Der Planbereich schließt sich unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet „Steinerotherstraße“ an. Sowohl die planungsrechtlichen als auch die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen orientieren sich an die bereits bestehende Nutzung und Bebauung im Gewerbegebiet „Steinerotherstraße“ unter Rücksichtnahme auf den südlich gelegenen Siedlungsbereich der Ortsgemeinde Steineroth.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Flur 2 der Gemarkung Dauersberg und ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Stadtrat der Stadt Betzdorf hat in seiner Sitzung am 21.12.2021 zudem die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung. Damit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Hierzu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes im Zeitraum von Freitag, den 10.05.2024 bis Mittwoch, den 12.06.2024 zur Einsicht unter www.vg-bg.de - Rubrik: Bürgernah/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Stadt Betzdorf - in das Internet eingestellt.
Der Planentwurf wird zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo., Mi. und Do. 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Di. und Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Mo. - Mi. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; sowie nach Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.