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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 2/2023
Ortsgemeinde Gebhardshain
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Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemarkung Gebhardshain

In der Gemarkung Gebhardshain wurde das Liegenschaftskataster bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aus Anlass einer Straßenschlussvermessung durch den Fortführungsnachweis bL 183660/2019 aktualisiert. Folgende Flurstücke sind von der Aktualisierung betroffen:

Flurstück (alt)

Flurstück (neu)

Flur

Flurstück

Flurstück

Lage

2

958

958/1-958/2

Wissener Straße

2

959/2

959/3-959/4

Wissener Straße

2

951/9

951/10-959/21

Wissener Straße/Ringstraße/L 278

2

961/2

961/3-961/4

Wissener Straße

2

975/1

975/2-975/7

Wissener Straße/Ringstraße/L 278

3

409/5

409/6-409/8

Wissener Straße/Kaiserstück

2

379/2

379/3-379/6

Wissener Straße/L 278

2

704/376

376/27-376/28

Wissener Straße

2

710/376

376/29-376/30

Wissener Straße

2

376/19

376/31-376/32

Wissener Straße

2

951/3

951/22-951/23

Wissener Straße/L 278

2

369/18

369/19-369/21

Wissener Straße/L 281

3

729/20

729/21-729/22

Wissener Straße

4

224/2

224/3-224/5

Betzdorfer Straße/L 281

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut: Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 13.01.2023 bis 27.02.2023 beim Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus in 56457 Westerburg, Jahnstraße 5 ausgelegt und kann in den Zeiten Montag bis Donnerstag 8.00 - 15.30 Uhr Freitag 8.00 - 13.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden. Dazu erreichen Sie uns telefonisch unter 02663/9165-0 oder per E-Mail unter vermka-wwt@vermkv.rlp.de

Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GBVl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter der Adresse http://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Fortführungsmitteilung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift bei Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5 in 56457 Westerburg oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur [1] an: vermka.wwt@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Im Auftrag
gez. Joachim Görg, Vermessungsrat

[1] vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).