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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 2/2024
Stadt Betzdorf
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Widmungsverfügung Klosterhof

Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrG-RP) und durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Betzdorf vom 13.12.2023 wird folgende Straße in der Stadt Betzdorf als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

„Klosterhof“

Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke:

Ohne Beschränkung der Nutzungsart

-Gemeindestraße-

Gemarkung Betzdorf, Flur 5, Flurstück 28/80 (teilweise), 28/91 (teilweise), 28/92, 28/93 (teilweise), 30/17 (teilweise), 50/6, 50/29, 50/48, 50/50 (teilweise), 51/11 (teilweise), 51/12 (teilweise), 53/2 (teilweise), 56/14, 56/17, 56/23, 56/28, 65/6 und 1869/50.

Durch diese Widmung erhält die vorerwähnte Verkehrsanlage die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i.S. des § 1 Abs. 2 LStrG. Der Gebrauch der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Die Verkehrsanlage „Klosterhof“ ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung eine Gemeindestraße, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient (§ 3 Nr. 3a LStrG).

Der Träger der Straßenbaulast ist nach § 14 LStrG die Stadt Betzdorf.

Die Verkehrsfläche ist in einem Lageplan, welcher Bestandteil dieser Widmung ist, nachfolgend abgebildet.

Die Widmungsverfügung mit dem zugehörigen Lageplan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt im Zeitraum von Montag 15. Januar bis Freitag 26. Januar 2024, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, während der Dienstzeiten vormittags: Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags: Montag bis Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr, oder aber auch nach einer besonderen Vereinbarung, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf (hilfsweise kann dies auch im Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain erfolgen) einzulegen. Der Widerspruch kann

  1. schriftlich oder zur Niederschrift sowie
  2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: vg-bg@poststelle.rlp.de erhoben werden.

Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter https://www.vg-bg.de/buergernah/verwaltung/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind.

Betzdorf, den 19. Dezember 2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Betzdorf-Gebhardshain
Bernd Brato, Bürgermeister