Foto: AWB; Abfallwirtschaftskonzept 2024-2028
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 21 KrWG) in Verbindung mit dem Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (§ 6 LKrWG) haben die für die Abfallentsorgung zuständigen Stellen (öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) regelmäßig Abfallwirtschaftskonzepte für ihren Bereich zu erstellen. Die Vorgaben an die Inhalte werden dabei stets umfangreicher und formaler.
Der Landkreis Altenkirchen/AWB hat die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Altenkirchen in den Jahren 2022 und 2023 in einem sog. Facharbeitskreis aus dem Werkausschuss Abfallwirtschaft heraus erstellt. Diese Fortschreibung gilt nunmehr für die Jahre 2024 bis 2028 und beschreibt neben dem Status Quo die zukünftige Ausrichtung der Abfallwirtschaft im Landkreis.
Der zuständige Kreistag hat das Abfallwirtschaftskonzept in seiner Sitzung am 18.12.2023 verabschiedet. Die Konzepte sind bei wesentlichen Änderungen, spätestens jedoch alle 5 Jahre, fortzuschreiben und vorzulegen. Das komplette Abfallwirtschaftskonzept können Sie als pdf-Datei gerne von der Homepage des Abfallwirtschaftbetriebes www.awb-ak.de unter „Infopool“ einsehen bzw. downloaden.