Die Friedhofsverwaltung beabsichtigt die Beauftragung der Einebnung der Reihengräber auf den Friedhöfen in Betzdorf, nach dem die in der Satzung festgelegte Ruhefrist abgelaufen ist.
Betroffen sind die Gräber auf den Friedhöfen in Betzdorf, Feld 5a; Bruche, Feld 3a
Die jeweils betroffenen Grabfelder sind in der Örtlichkeit gekennzeichnet.
Angehörige der Verstorbenen werden gebeten, Grabschmuck und Bepflanzungen bis zum 31. Juli 2023 zu entfernen.
Die betroffenen Angehörigen bitten wir, sich wegen der geplanten Einebnung der Grabstätten, mit der Friedhofsverwaltung (02741-291-413) in Verbindung zu setzen.