Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | 2025 | 2026 |
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 511.911,00 € | 516.744,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 510.816,00 € | 497.555,00 € |
| der Jahresüberschuss auf | 1.095,00 € | 19.189,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 25.100,00 € | 43.095,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 24.900,00 € | 31.400,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 111.900,00 € | 31.900,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -87.000,00 € | -500,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -61.900,00 € | 42.595,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt auf
| 2025 | 0 € |
| 2026 | 80.000 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| 2025 | 0 € |
| 2026 | 0 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 169.441,00 €
Die Steuersätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer werden durch eine Hebesatzsatzung festgesetzt.
Die Hundesteuer wird nach der Hundesteuersatzung erhoben.
| Ergebnis gem. § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO | Jahr | Betrag | nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital |
| 2. Haushaltsvorjahr (Planansatz) | 31.12.2023 | 10.695 € | 790.964,71 € |
| 1. Haushaltsvorjahr (Planansatz) | 31.12.2024 | 3.286 € | 794.250,71 € |
| Voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2025 | 1.095 € | 795.345,71 € |
| Voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2026 | 19.189 € | 814.534,71 € |
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Dickendorf, den 30.05.2025
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 02.06.2025 bis 11.06.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 109, öffentlich aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung auf der Internetseite www.vg-bg.de unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.