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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 24/2023
Ortsgemeinde Alsdorf
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Alsdorf für das Jahr 2023 vom 16.06.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 und 3

werden nicht geändert

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

von 430 v. H.

auf 500 v. H.

Grundsteuer B

von 430 v. H.

auf 500 v. H.

Gewerbesteuer

von 440 v. H.

auf 500 v. H.

Die Hundesteuer wird nach der Hundesteuersatzung erhoben.

§ 5

Eigenkapital

§ 6

keine Änderung

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft.

Ortsgemeinde Alsdorf, den 16.06.2023
Rudolf Staudt
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan liegen zur Einsichtnahme vom 19.06.2023 bis 27.06.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 111, öffentlich aus.

Außerdem stehen die Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen auf der Internetseite www.vg-bg.de unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.