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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 26/2024
Ortsgemeinde Alsdorf
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Alsdorf für die Jahre 2024 und 2025 vom 28.06.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzplan

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

2.749.505,00 €

2.735.489,00 €

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

2.746.417,00 €

2.696.457,00 €

Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag

3.088,00 €

39.032,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

151.670,00 €

171.220,00 €

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

990.100,00 €

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

337.500,00 €

1.252.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-337.500,00 €

-261.900,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit 1)

-185.830,00 €

-90.680,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

- zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

- verzinste Kredite auf

309.700,00 €

166.580,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt auf

2024

1.150.000,00 €

2025

0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2024

282.400,00 €

2025

0,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

2024 = 1.469.874 €

2025 = 1.485.041 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A  —  500 v.H.

- Grundsteuer B  —  500 v. H.

- Gewerbesteuer  —  500 v. H.

Die Hundesteuer wird nach der Hundesteuersatzung erhoben.

§ 6 Eigenkapital

§ 7 Altersteilzeit

Für die Altersteilzeit von tariflich Beschäftigten werden 0 Fälle zugelassen.

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.

Ortsgemeinde Alsdorf, den 28.06.2024

Rudolf Staudt, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 01.07.2024 bis 09.07.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 111, öffentlich aus.

Außerdem steht die Haushaltssatzung auf der Internetseite www.vg-bg.de unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.

1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite für die Umschuldung