Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | ||
| 2024 | 2025 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.749.505,00 € | 2.735.489,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.746.417,00 € | 2.696.457,00 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 3.088,00 € | 39.032,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 151.670,00 € | 171.220,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € | 990.100,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 337.500,00 € | 1.252.000,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -337.500,00 € | -261.900,00 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1) | -185.830,00 € | -90.680,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2024 | 2025 |
| - zinslose Kredite auf | 0,00 € | 0,00 € |
| - verzinste Kredite auf | 309.700,00 € | 166.580,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt auf
| 2024 | 1.150.000,00 € |
| 2025 | 0,00 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| 2024 | 282.400,00 € |
| 2025 | 0,00 € |
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt
2024 = 1.469.874 €
2025 = 1.485.041 €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A — 500 v.H.
- Grundsteuer B — 500 v. H.
- Gewerbesteuer — 500 v. H.
Die Hundesteuer wird nach der Hundesteuersatzung erhoben.
| Ergebnis |
|
| nachrichtlich: |
| gem. § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO | Jahr | Betrag | aufgelaufenes Eigenkapital |
| 2. Haushaltsvorjahr (Planansatz) | 31.12.2022 | -186.862,00 € | 3.335.467,64 € |
| 1. Haushaltsvorjahr (Planansatz) | 31.12.2023 | 77.658,00 € | 3.413.125,64 € |
| Voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2024 | 3.088,00 € | 3.416.213,64 € |
| Voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2025 | 39.032,00 € | 3.455.245,64 € |
Für die Altersteilzeit von tariflich Beschäftigten werden 0 Fälle zugelassen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.
Ortsgemeinde Alsdorf, den 28.06.2024
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 01.07.2024 bis 09.07.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 111, öffentlich aus.
Außerdem steht die Haushaltssatzung auf der Internetseite www.vg-bg.de unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.
1) Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite für die Umschuldung