Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 19.895.452,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.290.426,00 € |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -394.974,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 298.510,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 902.900,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -4.335.301,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.036.791,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| - zinslose Kredite auf | 4.335.301,00 € |
| - verzinste Kredite auf | 0,00 € |
| = zusammen auf | 4.335.301,00 € |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 1.705.000,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 471.500,00 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 28.138.070,00 €
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- Bauhof Betzdorf — 0,00 €
b) Kredite zur Liquiditätssicherung
- Bauhof Betzdorf — 250.000,00 €
c) Verpflichtungsermächtigungen
- Bauhof Betzdorf — 0,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 585 v.H.
- Grundsteuer B auf — 585 v.H.
- Gewerbesteuer auf — 495 v.H.
| Ergebnis gem. § 2 Abs 1 Nr. 31 GemHVO | Jahr | Betrag | nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital |
| 2. Haushaltsvorjahr (Planansatz) | 31.12.2022 | -2.506.395,00 € | 7.461.590,00 € |
| 1. Haushaltsvorjahr (Planansatz) | 31.12.2023 | 20.038,00 € | 7.481.628,00 € |
| Vorauss. Stand zum | 31.12.2024 | -394.974,00 € | 7.086.654,00 € |
Für die Altersteilzeit von tariflich Beschäftigten wird 1 Fall zugelassen.
Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2024 in Kraft.
Betzdorf, den 28.06.2024
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 01.07.2024 bis 09.07.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 111, öffentlich aus.
Außerdem steht die Haushaltssatzung auf der Internetseite www.vg-bg.de unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.