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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 26/2025
Ortsgemeinde Alsdorf
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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Alsdorf für das Jahre 2025

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Alsdorf für das Jahr 2025 vom 27.06.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1, § 2, § 3, § 4, § 6 und § 7 der Haushaltssatzung vom 28.06.2024 bleiben unverändert.

§ 5 Steuerhebesätze

(1) Auf der Grundlage des Absatzes 2 setzt die Ortsgemeinde unterschiedliche Grundsteuerhebesätze fürunbebaute Grundstücke, Wohn- und Nichtwohngrundstücke fest.

(2) Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt neu festgesetzt:

Die Hundesteuer wird nach der Hundesteuersatzung erhoben.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Alsdorf, den 27.06.2025

Kerstin Himmrich, Ortsbürgermeisterin