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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 26/2025
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Neues Solarspitzengesetz - was es für Photovoltaikanlagenbetreiber:innen bedeutet

Das Gesetz soll eine Überlastung der Stromnetze an besonders sonnigen und gleichzeitig windigen Tagen verhindern. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

Die Änderungen gelten vor allem für PV-Anlagen ab dem 25. Februar 2025; Besitzer:innen älterer Anlagen genießen Bestandsschutz, können aber freiwillig zur neuen Regelung wechseln und erhalten dafür eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh; Keine Vergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen; Erstattung für die fehlende Summe nach Ablauf des regulären 20-jährigen Förderzeitraums.

Die Einzelheiten erklärt Ihnen co2online:

https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/photovoltaik/solarspitzengesetz/