Das Gesetz soll eine Überlastung der Stromnetze an besonders sonnigen und gleichzeitig windigen Tagen verhindern. Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
Die Änderungen gelten vor allem für PV-Anlagen ab dem 25. Februar 2025; Besitzer:innen älterer Anlagen genießen Bestandsschutz, können aber freiwillig zur neuen Regelung wechseln und erhalten dafür eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh; Keine Vergütung mehr bei negativen Börsenstrompreisen; Erstattung für die fehlende Summe nach Ablauf des regulären 20-jährigen Förderzeitraums.
Die Einzelheiten erklärt Ihnen co2online:
https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/photovoltaik/solarspitzengesetz/