Bild: KI
Richtige Nutzung der Gelben Tonne
Die Gelbe Tonne nimmt im System der Abfallentsorgung eine besondere Stellung ein. Obwohl sie äußerlich den übrigen Abfallbehältern ähnelt und regelmäßig geleert wird, unterscheidet sie sich in ihrer Funktion deutlich von Restabfall-, Bioabfall- oder Papiertonne. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen (AWB) informiert darüber, welche Abfälle in die Gelbe Tonne gehören und welche Fehler bei der Nutzung häufig auftreten.
Finanzierung über die Dualen Systeme: Die Entsorgung von Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen wird in Deutschland über die sogenannten Dualen Systeme finanziert. Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen die spätere Verwertung dieser Verpackungen bereits beim Kauf eines Produkts mit. Die Sammlung und Verwertung der Leichtverpackungen erfolgen durch privatwirtschaftliche Unternehmen. Im Landkreis Altenkirchen übernimmt diese Aufgabe die REMONDIS Mittelrhein GmbH. Für die Nutzung der Gelben Tonne fallen keine zusätzlichen Abfallgebühren an.
AWB als zentraler Ansprechpartner: Seit dem 01.01.2023 ist der AWB Landkreis Altenkirchen auch für zahlreiche Serviceleistungen rund um die Gelbe Tonne und den Gelben Sack zuständig. Dazu zählen die Beratung von Privathaushalten zu Leichtverpackungen, die Bearbeitung von Gefäßbestellungen und Gefäßänderungen, die Organisation von Ausgabestellen für Gelbe Säcke sowie die Entgegennahme von Beschwerden zur Abfuhr.
Durch die Bündelung dieser Aufgaben erhalten Bürgerinnen und Bürger einen umfassenden Service aus einer Hand für alle vier Abfallfraktionen. Der Bürgerservice des AWB ist telefonisch unter 02681 813033 sowie per E-Mail über bestellannahme@awb-kreis-ak.de erreichbar.
Diese Abfälle gehören in die Gelbe Tonne: In die Gelbe Tonne gehören ausschließlich entleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien. Dazu zählen beispielsweise Joghurtbecher, Kunststoffschalen, Konservendosen, Flaschen von Reinigungs- und Körperpflegeprodukten sowie Getränkekartons. Auch Verpackungsstyropor kann über die Gelbe Tonne entsorgt werden, sofern es sich nicht um Baustyropor handelt.
Die Verpackungen sollten vollständig entleert sein, müssen jedoch nicht ausgespült werden. Lebensmittelreste sind getrennt über die Biotonne zu entsorgen.
Häufige Fehlwürfe vermeiden: Ein häufiger Irrtum besteht darin, die Gelbe Tonne allgemein als Kunststofftonne zu betrachten. Gegenstände wie Zahnbürsten, Brotdosen, Spielzeug oder andere Kunststoffartikel gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in die Restabfalltonne.
Auch die Orientierung am früher weit verbreiteten „Grünen Punkt“ führt oftmals zu Missverständnissen. Entscheidend für die Entsorgung über die Gelbe Tonne ist nicht das Vorhandensein eines bestimmten Symbols, sondern lediglich die Eigenschaft als Verkaufsverpackung.
Fehlwürfe erschweren den Sortierprozess und erhöhen die Gesamtkosten der Abfallverwertung merklich. Zudem können sie das Recycling erheblich beeinträchtigen oder zunichtemachen.
Was nach der Sammlung passiert: Nach der haushaltsnahen Abholung werden die gesammelten Leichtverpackungen in einer Sortieranlage nach Materialarten getrennt. Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe etc. werden dort voneinander separiert und anschließend dem jeweiligen Recycling zugeführt.
Um die Sortierung zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, empfiehlt der AWB, verschiedene Verpackungsbestandteile - etwa Joghurtbecher und Aluminiumdeckel - getrennt in die Gelbe Tonne zu geben. Die zurückgewonnenen Materialien können dann auch wiederverwertet und als Rohstoffe für neue Produkte genutzt werden.
Mit einer konsequenten und richtigen Mülltrennung leisten Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz sowie zur Reduzierung von Abfallmengen.