Der Ortsgemeinderat Elkenroth hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.04.2023 den Beschluss über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nachnutzung Eisenbahnstrecke“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Planverfahrens wurde bereits am 06.01.2023 im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die städtebaulich geordnete Nachnutzung der seit dem Jahr 2019 freigestellten Bahnbetriebsanlagen innerhalb des Gemeindegebietes Elkenroth. Insbesondere auf dem innerörtlichen Abschnitt, ab der Kreuzung Hildburgstraße (K116) bis zur Kreuzung des Wirtschaftsweges in Richtung des Gebäudes Weitefelder Straße 4, Flur 7, Parzelle 158/1 und dem Wirtschaftswegeabschnitt Parzelle 158/1 bis zur Weitefelder Straße (L 286), kommt die Errichtung eines kombinierten Fuß- und Radweges in Betracht, um für Fußgänger und Radfahrer eine von den klassifizierten Straßen losgelöste, unabhängige und vor allem verkehrssichere Ost-/Westverbindung durch den Ort zu schaffen. Westlich des Friedhofes wird eine kleine Teilfläche des an die Bahnflächen angrenzenden Grundstücks Flur 9, Parzelle 49, zur Ausweisung von 4 öffentlichen Parkplätzen für mobilitätseingeschränkte Personen zum Besuch des Friedhofes mit in den Bebauungsplan einbezogen. Darüber hinaus soll im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die verkehrliche Erschließung der Wohnhäuser Bahnhofstraße 2 und 4 sichergestellt werden.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Ortsgemeinderat Elkenroth hat in seiner Sitzung am 12.04.2023 die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Hierzu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes im Zeitraum von Freitag, 21.07.2023 bis Freitag, den 25.08.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, Zimmer 212, während der allgemeinen Öffnungszeiten (vormittags: Mo - Fr. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, nachmittags: Mo. - Mi. 14.00 - 16.00 Uhr, Do. 14.00 - 18.00 Uhr, sowie nach besonderer Vereinbarung unter Tel.Nr. 02741/291-319 oder E-Mail: tim.schumacher@vg-bg.de) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Planentwurf wird zudem zur Einsicht unter www.vg-bg.de - Rubrik Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Ortsgemeinde Elkenroth - in das Internet eingestellt.