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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 29/2025
Ortsgemeinde Fensdorf
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1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Allen – Auf den Ahlen“ der Ortsgemeinde Fensdorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

hier: ortsübliche Bekanntmachung

1. des Aufstellungsbeschlusses gemäß §1 Abs. 8 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

2. der Durchführung des Verfahrens ohne Umweltprüfung (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB) und

3. der Veröffentlichung des Änderungsentwurfs im Internet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB vom 18.07.2025 bis 20.08.2025

Der Ortsgemeinderat Fensdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Im Allen“ - „Auf den Ahlen“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Änderung sind Änderungen der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan. Die Textfestsetzungen sollen hinsichtlich der Höhe der Oberkante des Erdgeschossfußbodens für die Grundstücke Flur 7, Flurstück 77/1 und 77/2 entfallen. Die Textfestsetzungen bzgl. der Größe von Dachfenstern und der Dachüberstände an der Traufe und am Giebel sowie die Textfestsetzungen bzgl. der Höhe von Mauern und Hecken sollen entfallen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes bleibt unverändert und ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.

Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt, da durch die Änderung der Bebauungspläne die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. BauGB das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen unter www.vg-bg.de -Rubrik: Bürgernah/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Ortsgemeinde Fensdorf- in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

Zusätzlich wird der Änderungsentwurf hierzu von Freitag, den 18.07.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 20.08.2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, Zimmer 212, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mo. - Mi. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Do. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; sowie nach Vereinbarung unter Tel. Nr. 02741/291-331 oder E-Mail: bauleitplanung@vg-bg.de) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Hinweise:

- Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Änderungsentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf oder Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain abgegeben werden.

- Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 4 a Abs. 6 i.V.m. 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB)

- Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten Umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

- Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass das Satzungsverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Ortsgemeinde Fensdorf

Fensdorf, den 08.07.2025

Manuel Wallenborn, Ortsbürgermeister