Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.11.2023 aufgrund § 7 des Zweckverbandsgesetzes vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zurzeit geltenden Fassung, den § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) und § 18 der Betriebssatzung des Abwasserzweckverbandes in der Fassung nach der Änderung vom 05.11.2003 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der nach Mitteilung durch die Kreisverwaltung Altenkirchen als Aufsichtsbehörde vom 27.12.2023, Az.: 13/029-914, dass keine Bedenken wegen Rechtsverletzung bestehen, hiermit bekanntgegeben wird:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 wird
im Erfolgsplan
in den Erträgen auf 3.045.000,00 EUR
in den Aufwendungen auf 3.045.000,00 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen auf 2.874.000,00 EUR
in den Ausgaben auf 2.874.000,00 EUR
festgesetzt.
Höchstbetrag zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben 2.000.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Investitionsumlage, die entsprechend dem Baufortschritt bzw. Mittelbedarf anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Zuwendungen vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) 609.257,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen 811.289,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 565.590,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) 33.864,00 EUR
Baukostenzuschuss 2024 2.020.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebende Betriebsumlage, die in vierteljährlichen Raten, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. anteilig zu zahlen ist, wird im Einzel- und Gesamtbetrag vorläufig wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) 657.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen 819.965,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 593.334,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) 283.701,00 EUR
Betriebsumlage 2024 2.354.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern, der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) und dem Landkreis Altenkirchen zu erhebende Umlage für die Abwasserabgabe, wird im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) 56.100,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen 51.600,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 38.500,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) 28.300,00 EUR
Landkreis Altenkirchen 15.500,00 EUR
Umlage Abwasserabgabe 2024 190.000,00 EUR
Die von den Verbandsmitgliedern und der VG Betzdorf-Gebhardshain (Entsorgungsgebiet Gebhardshain) zu erhebenden Tilgungsraten, die zu den jeweiligen Fälligkeitstagen zu zahlen sind, werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Betzdorf) 92.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Kirchen 116.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf 108.000,00 EUR
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
(Entsorgungsgebiet Gebhardshain) 44.000,00 EUR
Tilgungsraten Förderdarlehen 2024 360.000,00 EUR
Der Stundensatz (zzgl. ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer) für Leistungen des Verbandes im Rahmen bestehender Verträge und Kooperationsvereinbarungen wird je Mitarbeiter und Arbeitsstunde wie folgt festgesetzt:
Beschäftigte 56,00 EUR
Auszubildende 16,80 EUR
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.01.2024 bis 30.01.2024 in den Diensträumen der Betriebsführerin, den Verbandsgemeindewerken Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf, Zimmer 4.05, während der allgemeinen Dienstzeiten, öffentlich aus.