Die Abfallwirtschaft ist - wie alle anderen Branchen - von einer ständig fortschreitenden Digitalisierung geprägt. Dies betrifft auch die Kommunikation des Bürgers mit dem jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Digitale „Kommunikation“ meint in diesem Zusammenhang nicht nur die bloße Kontaktaufnahme mittels E-Mail, sondern vielmehr die Möglichkeit, über die Nutzung verschiedener digitaler Kanäle mit der Behörde in Kontakt zu treten und diverse Anliegen vortragen bzw. erledigen zu können. Zum Teil können solche Anliegen bereits vollautomatisiert bearbeitet werden, ohne dass es noch einer nachgelagerten Bearbeitung durch eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter bedarf.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen verfügt mit seiner Internetpräsenz unter der URL https://www.awb-ak.de/ sowie der Abfall-App über zwei digitale Kanäle. Neben der Vielzahl an abrufbaren Informationen, können die Bürgerinnen und Bürger hierüber bereits verschiedene Sachverhalte mitteilen. Beispielhaft seien folgende Möglichkeiten genannt:
Des Weiteren verfügt der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen seit dem Jahr 2018 über die Möglichkeit einer vollautomatisierten Terminvergabe für die Abholung von Sperrabfall (einschließlich Selbstanlieferung an einem der Wertstoffhöfe) sowie von Metall- und Elektroschrott. Die Funktionsweise ist bewusst einfach gehalten, um keine unnötigen Hürden für die Bürgerinnen und Bürger aufzubauen.
Zunächst sind wenige (Pflicht-)Angaben zum Anmeldenden und zu der Grundstücksadresse zu machen.
Durch einen Hintergrundprozess erfolgt gleichzeitig die Einplanung der Abholung in die entsprechende Tagestour. Die Tagestour wird sodann durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen eigenständig abgerufen.
Um kurzfristig zu realisierende Einsparpotentiale zu generieren, hat der Werkausschuss Abfallwirtschaft Ende 2023 entschieden, dass der Eigenbetrieb ab dem 01.01.2024 auf eine telefonische Entgegennahme von Terminwünschen der Bürgerinnen und Bürger verzichtet und stattdessen die Möglichkeiten der Onlineanmeldung forciert.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird die Verfahrensänderung „behutsam“ umsetzen, um den Erfordernissen der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gerecht zu werden. Telefonische Anmeldungen werden daher im ersten Quartal 2024 weiter entgegengenommen und die Anmeldenden werden im persönlichen Gespräch auf die zukünftige Nutzung der Online-Anmeldung verwiesen.
Ferner weist der AWB darauf hin, dass auch zukünftig Anmeldungen per E-Mail, Fax oder Brief bearbeitet werden.