Der Stadtrat hat auf Grund des § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit gültigen Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf | |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 14.849.116,00 € | 470.000,00 € | 15.319.116,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 16.562.911,00 € | 1.262.600,00 € | 17.825.511,00 € |
| der Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag | -1.713.795,00 € | -792.600,00 € | -2.506.395,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -992.690,00 € | -792.600,00 € | -1.785.290,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit | 2.191.000,00 € | 246.950,00 € | 2.437.950,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | 6.839.500,00 € | -211.800,00 € | 6.627.700,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit | -4.648.500,00 € | 458.750,00 € | -4.189.750,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -5.641.190,00 € | -333.850,00 € | -5.975.040,00 € |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
| zinslose Kredite von bisher | 0,00 € | auf | 0,00 € |
| verzinste Kredite von bisher | 4.648.500,00 € | auf | 4.189.750,00 € |
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird gegenüber den bisherigen Festsetzungen geändert von
| 1.902.000,00 € | auf | 1.867.000 € |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen
| 793.200,00 € | auf | 758.200 € |
§ 4 Kredite und Verpflichtigungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden neu festgesetzt für
a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| - Bauhof Betzdorf | 0,00 € | auf | 81.900,00 € |
b) Kredite zur Liquiditätssicherung
| - Bauhof Betzdorf | keine Änderung |
c) Verpflichtungsermächtigungen
| - Bauhof Betzdorf | keine Änderung |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich von bisher
| keine Änderung |
§ 5
keine Änderung
§ 6 Eigenkapital
| Ergebnis gem. § 2 Abs. 1 Nr. 31 GemHVO | Jahr | Jahr | nachrichtlich: aufgelaufenes Eigenkapital |
| 2. Haushaltsvorjahr (Planansatz) | 31.12.2019 | -228.225,00 € | 7.321.432,99 € |
| 1. Haushaltsvorjahr (Planansatz) | 31.12.2020 | -4.166.972,00 € | 3.154.460,99 € |
| Voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2021 | -3.375.732,00 € | -221.271,01 € |
| Voraussichtlicher Stand zum | 31.12.2022 | -2.506.395,00 € | -2.727.666,01 € |
§ 7
keine Änderung
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 01.08.2022 bis 09.08.2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 109 öffentlich aus.
Außerdem steht die Nachtragshaushaltssatzung auf der Internetseite www.vg-bg.de unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit.