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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 30/2022
Stadt Betzdorf
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Betzdorf vom 25. Juli 2022

Aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Betzdorf am 5. Juli 2022 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Betzdorf vom 20. August 2019 beschlossen.

§ 1

§ 6 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung wird gestrichen.

§ 2

§ 7 Abs. 1 Nr. 6 erhält folgende Fassung:

Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 36 BauGB mit Ausnahme von § 31 Abs. 2 und § 35 BauGB.

§ 3

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Betzdorf tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Betzdorf, den 25. Juli 2022 — Benjamin Geldsetzer, Stadtbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Betzdorf, 25. Juli 2022 — Benjamin Geldsetzer, Stadtbürgermeister