Aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Betzdorf am 5. Juli 2022 folgende 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Betzdorf vom 20. August 2019 beschlossen.
§ 1
§ 6 Abs. 3 Nr. 2 der Hauptsatzung wird gestrichen.
§ 2
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 erhält folgende Fassung:
Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 36 BauGB mit Ausnahme von § 31 Abs. 2 und § 35 BauGB.
§ 3
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Betzdorf tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.