hier: ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Betzdorf-Gebhardshain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.6.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Gebhardshain gefasst. Der Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Um den Bebauungsplan der Ortsgemeinde Malberg aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, soll durch die Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine Sondergebietsfläche Tourismus dargestellt werden.
Der vorgesehene Geltungsbereich der Änderung ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Der Verbandsgemeinderat Betzdorf-Gebhardshain hat in seiner Sitzung am 21.6.2022 die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung in des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Hierzu wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung im Zeitraum von Montag, den 1.8.2022 bis Donnerstag, den 1.9.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, Zimmer 211/212, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo., Mi. und Do. 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Di. und Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Mo. - Mi. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; sowie nach Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Planentwurf wird zudem zur Einsicht unter www.vg-bg.de - Rubrik: Bürgernah/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain - in das Internet eingestellt.