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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 31/2023
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Kaskaden sind keine Grünabfalldeponie

In Kaskaden für die Niederschlagswasserbeseitigung wurde in letzter Zeit vermehrt entsorgter Rasenschnitt gefunden. Dieser führt zu einer Beeinträchtigung der Funktion und zu einem erhöhten Aufwand bei der Pflege der Anlagen, wie z. B. Mäharbeiten oder Freilegung der Versickerungsschicht und der Abläufe. Kann das Niederschlagswasser nicht in normalem Umfang ablaufen oder versickern, kann dies bei starken oder langanhaltenden Regenfällen zu Überschwemmungen führen.

Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung, wie z. B. Versickerungsanlagen, Mulden, Rigolen, offene und geschlossene Gräben und Kaskaden sind Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage. Eingriffe in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 21 Abs. 1 und 2 Allgemeine Entwässerungssatzung i. V. m. § 24 Abs. 5 Gemeindeordnung).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entsorgung von Rasenschnitt oder sonstigem Grünabfall in einer öffentlichen Anlage zur Niederschlagswasserbeseitigung einen solchen unerlaubten Eingriff in die Abwasserbeseitigungsanlage und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Außerdem haften die Verursacher für Kosten, die durch einen Mehraufwand bei der Unterhaltung der Anlagen oder Folgeschäden entstehen.

Wir bitten alle Anlieger, künftig darauf zu achten, dass Grünabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und keine Beeinträchtigung unserer Kaskaden oder anderer Teile der öffentlichen Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung mehr erfolgt.

Hinweise über kostenlose Möglichkeiten der Entsorgung erhalten Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb Altenkirchen.

Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain