Einige öffentliche, gemeindeeigene Straßen sowie Wirtschafts- und Fortswege in und um Fensdorf weisen teilweise nicht ausreichende Lichtraumprofile auf. Bitte schneiden Sie Ihre an öffentlichen Verkehrswegen sowie Wirtschafts- und Forstwegen anliegenden Privatgrundstücke so frei, dass ein problemloses Befahren mit LKW, Müllwagen, Traktoren und - ganz wichtig - Rettungsfahrzeugen möglich ist. Auch Verkehrszeichen müssen von Bewuchs befreit werden.
Es handelt sich hierbei um Arbeiten zur Herstellung der Verkehrssicherheit und sind somit konform mit dem Naturschutzrecht. In diesem Zusammenhang weise ich auf die aktuell geltenden Satzungen über die Reinigung von öffentlichen Straßen und über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege hin. Beide Satzungen sind über die Internetseite der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain unter www.vg-bg.de. abrufbar.
Allerdings möchte ich auch darauf hinweisen, dass das Roden und „auf den Stock setzen“ von Hecken, Sträuchern, etc. in der Zeit vom 01.03.-30.09. nicht erlaubt ist.