TOP 1: Bebauungsplan „Gastronomie Barbaraturm“
Dipl.-Ing. Volker von Weschpfennig vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellte dem Gemeinderat den Planentwurf und die Festsetzungen für das Sondergebiet „Tourismus“ am Barbaraturm vor.
Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein eingeschossiges Gebäude mit 1.100 m³ umbauten Raum. Die Grundfläche mit Küche, Innen- und Versorgungsbereich sowie sanitären Anlagen soll etwa 210 m² betragen Die Terrasse ist nach Südwesten ausgerichtet und bietet direkten Blick auf den großzügig angelegten Kinderspielplatz.
Der Ortsgemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Baugesetzbuch.
TOP 2: Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens für einen landwirtschaftlichen Unterstand
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Vorhaben zu. Allerdings soll der Bauherr den zum Anwesen führenden Wirtschaftsweg gemäß Erschließungsvertrag im verkehrssicheren Zustand halten.
TOP 3: Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens - Aufstockung eines Wohnhauses
Der Ortsgemeinderat stimmt dem Bauvorhaben unter folgender Maßgabe zu: Die sichtbare Oberfläche der Aufstockung soll verputzt werden und den gleichen hellen Farbton erhalten wie das bestehende Gebäude.
TOP 4: Anfragen und Verschiedenes
Aus dem Rat kam die Frage, ob der Jugendraum im Mehrzweckgebäude von Kindern und Jugendlichen genutzt werden kann. Ortsbürgermeister Hüsch führte aus, dass dies natürlich möglich ist. Der Raum sei ja dafür gebaut worden. Voraussetzung wäre eine Betreuung durch Eltern bzw. Erwachsene.
Mit der Jugendpflege der Verbandsgemeinde soll über Lösungsmöglichkeiten gesprochen werden.