Titel Logo
Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 32/2022
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen

Bei den Abfallgebühren wird die 2. Rate 2022 fällig

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen weist darauf hin, dass am 15.08.2022 die zweite Rate der Abfallgebühren für 2022 fällig wird. Alle betroffenen Gebührenschuldner werden gebeten, soweit noch nicht geschehen, die fälligen Abfallgebühren auf das Konto des AWB bei der Sparkasse Westerwald-Sieg (IBAN DE 40 5735 1030 0000 0002 32) zu überweisen. Wege und Mühe, aber vor allem auch eventuelle Mahngebühren, erspart Ihnen das Einzugsverfahren. Der AWB empfiehlt daher die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zum vereinfachten Ablauf. Die erforderlichen Formulare sind im Internet auf der Homepage des AWB (www.awb-ak.de; Rubrik Service) oder im Umweltkalender (Seite 20) als Vordruck zu finden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere zuständigen Mitarbeiterinnen der Werkkasse unter den Telefonnummern 02681 81-3017 oder -3019.