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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 33/2023
Stadt Betzdorf
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Die Friedhofsverwaltung informiert

Verhalten auf den Friedhöfen in Betzdorf

Hunde auf dem Friedhof nicht erlaubt

Besucher von Friedhöfen sind grundsätzlich aufgefordert, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Hierzu wurden in der Friedhofssatzung der Stadt Betzdorf Verhaltensregeln aufgestellt.

Danach ist es unter Anderem nicht erlaubt, Tiere auf den Friedhof mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.

In letzter Zeit wurden leider einige Verstöße gegen diese Vorschrift der Friedhofsverwaltung gemeldet. Es wurden sogar Hinterlassenschaften der Hunde auf den Friedhofswegen vorgefunden.

Besucher der Friedhöfe in Betzdorf werden hiermit eindringlich aufgefordert, keine Tiere, ausgenommen sind Blindenhunde, mit auf den Friedhof zu bringen. Festgestellte Verstöße gegen diese Vorschrift können zur Anzeige gebracht und mit einem Bußgeld geahndet werden.