Titel Logo
Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 33/2024
Stadt Betzdorf
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Beirats für Migration und Integration am 10. November 2024 und Bekanntmachung des Wahltages

I.

Gemäß § 5 der Satzung der Stadt Betzdorf über den Beirat für Migration und Integration findet die Wahl des Beirates für Migration und Integration am Sonntag, dem 10. November 2024, statt.

Zur Vorbereitung der Wahl des Beirates für Migration und Integration, lade ich Sie herzlich zur Einreichung von Wahlvorschlägen ein. Gewählt werden 10 Beiratsmitglieder.

II.

Wahlvorschläge kann jeder Wahlberechtigte einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen.

Wahlberechtigt sind

1.

alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner,

2.

alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben

a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,

b) durch Einbürgerung,

c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder

d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,

soweit die jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Kommunalwahlgesetz erfüllen.

Wählbar sind alle Einwohner, soweit sie jeweils am Tage der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben. Im Übrigen gelten § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 und 3 und die §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend.

Wahlvorschläge können auch von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen sowie politischen Parteien und Wählergruppen (Listen) eingereicht werden.

III.

Wahlvorschläge sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Kandidaten gültig.

Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Weitere Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich.

Im Wahlvorschlag sind die Vorgeschlagenen unter Angabe von Name, Vorname, Anschrift und Status gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 GemO eindeutig zu bezeichnen. Sofern dies zur Identifizierung des Vorgeschlagenen erforderlich ist, sind weitere Merkmale (Beruf oder Stand oder Alter) anzugeben.

Im Wahlvorschlag sind auch die vorschlagenden Personen (Name, Vorname und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern diese zur Identifizierung des Vorgeschlagenen (Beruf oder Stand oder Alter) erforderlich sind. Dies gilt auch im Falle der Einreichung von Wahlvorschlägen durch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien und Wählergruppen.

Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformationen zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei mir oder der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Hellerstraße 2, 57518 Betzdorf eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 23. September 2024, 18 Uhr ab.

V.

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Bürgerbüro Betzdorf und Gebhardshain, erhältlich.

VI.

Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, gebe ich zeitnah bekannt.

Betzdorf, den 16. August 2024
Benjamin Geldsetzer, Stadtbürgermeister und Wahlleiter