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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 33/2025
Ortsgemeinde Fensdorf
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Fensdorf für die Jahre 2025/2026

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Fensdorf für die Jahre 2025 und 2026 vom 06.08.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung

folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag bzw. der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird

in

2025

festgesetzt auf

171.391,00 €

in

2026

festgesetzt auf

197.981,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden durch eine Hebesatzsatzung festgesetzt.

Die Hundesteuer wird nach der Hundesteuersatzung erhoben.

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

Die Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Fensdorf, den 06.08.2025
Manuel Wallenborn, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.08. bis 26.08.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathaus Gebhardshain, Zimmer 110, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, öffentlich aus.