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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 35/2023
Ortsgemeinde Alsdorf
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Straßenreinigung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

für den Erhalt und die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in unsere Gemeinde ist u.a. das Sauberhalten von Straßen, Wegen und Plätzen ein nicht zu unterschätzender Aspekt. Hierbei geht es sowohl um den optischen Eindruck als auch um die Erhaltung und Pflege der gemeindlichen Bausubstanz, die ja immerhin mit einer nicht unerheblichen Menge von Steuergeldern geschaffen wurde und in deren Unterhaltung die Gemeinde jedes Jahr erhebliche Beträge investiert. Wenn z.B. Grasbewuchs von angrenzenden Grundstücken langsam aber sicher Besitz von Gehwegen ergreift, eine in den Gehweg ragende Hecke den Durchgang behindert, ist das nicht nur unschön und ärgerlich, sondern beschädigt auch nachhaltig den Gehwegbelag (egal ob Asphalt oder Pflaster), die Randbefestigungen sowie die Sicherheit.

Aus den vorgenannten Gründen sollte es allen Grundstücksbesitzern (= Steuerzahler) ein Anliegen sein, Straßenränder und Gehwege in Ordnung zu halten. In vielen Bereichen funktioniert das vorbildlich. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. In anderen Bereichen gibt es da durchaus noch Optimierungspotenzial.

Wie in vielen Bereichen des Zusammenlebens gibt es auch eine rechtliche Grundlage für solche Situationen. Die Pflicht, Straßen, Wege und Plätze frei von Unrat und Bewuchs zu halten und im Winter auch von Schnee und Eis zu befreien, hat die Gemeinde schon im Jahre 1964 im Rahmen einer Straßenreinigungssatzung, deren Nicht-Beachtung im Übrigen eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit darstellt, auf die Anlieger bzw. auf die Besitzer von unbebauten Grundstücken übertragen. Die Satzung regelt im Detail, wer jeweils für die Reinigung zuständig, und was zu reinigen ist.

Der komplette Satzungstext ist im Internet abrufbar unter:

https://www.vg-bg.de/buergernah/gemeinden/ – Ortsgemeinde Alsdorf – Satzungen – Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Alsdorf

Es ist aber wahrscheinlich gar nicht nötig, die Straßenreinigungssatzung auswendig zu lernen. Wenn sich jeder für den Gehweg, für das Stück Straße vor seinem Grundstück (und dazu zählen natürlich auch unbebaute Grundstücke in der Ortslage) verantwortlich fühlt und das sauber hält, haben wir diesbezüglich keine Probleme und einen sauberen Ort.

In diesem Sinnen helfen Sie bitte alle mit, Alsdorf sauber und attraktiv zu halten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihr Ortsbürgermeister
Rudolf Staudt