Die Kreisverwaltung Altenkirchen gibt hiermit gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476,) zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21), folgendes bekannt:
Auflösung des Bäderzweckverbandes Betzdorf-Kirchen (Sieg) zum 31. Juli 2025
Die Verbandsversammlung des Bäderzweckverbandes Betzdorf-Kirchen (Sieg) hat in seiner Sitzung am 06.06.2025 gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KomZG die Auflösung des „Bäderzweckverbandes Betzdorf-Kirchen (Sieg)“ mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit von der Kreisverwaltung Altenkirchen als der nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KomZG zuständigen Errichtungsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz KomZG bestätigt mit der Maßgabe, dass die Auflösung des „Bäderzweckverbandes Betzdorf-Kirchen (Sieg)“ zum 31.07.2025 wirksam wird.
Gemäß § 11 Abs. 4 KomZG gilt der Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit und solange der Zweck der Abwicklung es erfordert (Fiktion).
Altenkirchen, den 18.08.2025
Kreisverwaltung Altenkirchen