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Balkonkraftwerke, auch Steckersolargeräte genannt, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Sie ermöglichen es Privatpersonen, unkompliziert eigenen Solarstrom zu produzieren. Seit Ende 2024 gelten neue gesetzliche Regelungen, die insbesondere für Eigentümergemeinschaften (WEG) und Mieter von Bedeutung sind. „Mit den Gesetzesänderungen wurde die Weichen gestellt, um Balkonkraftwerke leichter nutzbar zu machen -auch im Mietverhältnis“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Alexander Ermert, erster Vorsitzender des Haus- und Grundeigentümervereins Altenkirchen/Westerwaldkreis. „Gleichzeitig bleiben jedoch klare Regeln bestehen: Kein Einbau ohne Beschluss bei der WEG und keine Montage ohne Zustimmung des Vermieters.“
Wichtige Neuerungen im Überblick:
Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Genehmigung, sofern die Maßnahme angemessen ist. Über Details wie Montageart, Standort oder Sicherheitsanforderungen entscheidet weiterhin die Gemeinschaft.
Anspruch des Mieters: Auch Mieter können die Genehmigung zur Installation verlangen, sofern keine erheblichen Beeinträchtigungen oder Gefahren entstehen. Kriterien wie Optik, Sicherheit und Rückbaubarkeit sind entscheidend.
Technische Anforderungen: Vor der Installation sind Punkte wie Tragfähigkeit des Balkons, Blendwirkungen, Elektroinstallation und Versicherungsschutz zu prüfen.
Behördliche Registrierung: Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
„Die neuen Rechte sind kein Freibrief für ungeprüfte Installationen“, betont der Betzdorfer Rechtsanwalt.. Deshalb empfehlen wir allen Eigentümern und Mietern, rechtzeitig das Gespräch mit der WEG oder dem Vermieter zu suchen und die Genehmigung schriftlich festzuhalten.“
Empfehlung von Haus & Grund Altenkirchen/ Westerwaldkreis:
In der WEG möglichst frühzeitig einen Grundsatzbeschluss herbeiführen, um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen und wiederkehrende Diskussionen zu vermeiden.
Im Mietverhältnis ist eine klare schriftliche Genehmigung mit Beschreibung des Geräts, der Montageart und einer Rückbaupflicht vereinbaren.
Nähere Info zum Verein: www.hausundgrund-ak-ww.de, Tel.: 02743 4982.