Der Stadtrat der Stadt Betzdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2024 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kloster Bruche“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Planungsanlass/Ziele der Planung
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die seit dem Eigentümerwechsel des Areals betriebenen Nutzungen als Pflegeeinrichtung und Hospiz planungsrechtlich zu sichern. Neben den Aufgaben der Pflegeeinrichtung und des Hospiz sollen Aufgaben des ambulanten Pflegedienstes für den Raum Betzdorf sowie ein Tagestreff, eine Kurzzeitpflege und ein Pflegehotel betrieben werden. Perspektivisch soll durch den Bebauungsplan zudem die Errichtung weiterer baulicher Anlagen ermöglicht werden.
Plangebiet
Das Plangebiet, auf dem die Stadt Betzdorf durch diesen Bebauungsplan Baurecht schaffen will, umfasst das Gelände des ehemaligen Klosters Bruche. Es befindet sich am westlichen Stadtrand von Betzdorf. Im Norden und Süden schließt sich die Wohnbebauung des Stadtteils Bruche an, im Osten liegt die katholische Kirche „Heilige Familie“, im Westen liegen Waldflächen und die Gemarkungsgrenze zu Scheuerfeld. Externe Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich, da die baubedingten Eingriffe, insbesondere die Bodenversiegelung sowie die Auswirkungen auf Biotope und Tiere, intern ausgeglichen werden können. Der Geltungsbereich in der Stadt Betzdorf, Gemarkung Bruche, Flur 4, umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5,35 ha und ist aus dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich und durch eine gestrichelte Linie umgrenzt:
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes „Kloster Bruche“, mit Plankarte, textlichen Festsetzungen und der Begründung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom Montag den 09.09.2024 bis Freitag, den 11.10.2024
zur Einsicht unter www.vg-bg.de - Rubrik: Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Stadt Betzdorf- im Internet veröffentlicht. Die zuvor genannten Entwurfsunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, Hr. Heuer, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo., Mi. und Do. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Di. und Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Mo. - Mi. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; sowie nach Vereinbarung unter Tel. Nr. 02741/291-331 oder E-Mail: philipp.heuer@vg-bg.de) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse: philipp.heuer@vg-bg.de übermittelt, bei Bedarf aber auch postalisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz1, 57580 Gebhardshain eingereicht werden.
Neben dem Entwurf der Aufstellung des Bebauungsplanes mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich der Begründung sind wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen verfügbar, die umweltbezogenen Informationen enthalten:
Des Weiteren liegen wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder von Nachbargemeinden zu folgenden Themen vor:
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i V. m. § 3 BauGB.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Bebauungsplanverfahren abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Bauleitplanverfahren erforderlich sind, dem Stadtrat der Stadt Betzdorf und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Betzdorf, den 29.08.2024
Stadt Betzdorf