Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 werde ich am 09.09.2026 dem Verbandsgemeinderat zuleiten.
1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 liegt ab dem 09.09.2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung im Rathaus Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Zimmer 111, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen auf der Internetseite www.vg-bg.de unter Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen ab dem 09.09.2026 zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain haben ab dem 09.09.2026 die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Fachbereich Finanzen, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, oder elektronisch an poststelle@vg-bg.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Betzdorf, 04.09.2026