Nach § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde in einer Zeitung, die der Verbandsgemeinderat durch Beschluss bestimmt.
In der Sitzung am 5. September 2024 hat der Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss gefasst:
Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain (Allgemeine Bekanntmachungen) werden im "Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain" veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachungen im Sinne des § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain (Dringliche Sitzungen) werden in den entsprechenden Ausgaben für den Kreis Altenkirchen der Rhein-Zeitung sowie der Siegener Zeitung veröffentlicht.
Betzdorf, 5. September 2024