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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 38/2025
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
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Landesamt für Steuern

Steuerzahler aufgepasst:

Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden. Ab 5. Oktober 2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der EU, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sogenannte Verification of Payee, VoP). Für alle Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz muss daher als Empfänger „Finanzamt Idar-Oberstein“ angegeben werden - sonst drohen Verzögerungen. Ziel ist es, Fehl- und Betrugsüberweisungen zu vermeiden.

Wichtig für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Rheinland-Pfalz:

Alle Zahlungen - egal an welches Finanzamt - gehen an die zentrale Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein. Bitte geben Sie deshalb bei Empfänger/Kontoinhaber immer exakt „Finanzamt Idar-Oberstein“ an. Die Bankverbindung lautet: Bundesbank Koblenz, IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17. Nur so wird Ihre Zahlung reibungslos ausgeführt.

Lastschriftverfahren noch einfacher: Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren - so werden fällige Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausfüllen müssen. So vermeiden Sie Rückfragen, verspätete Zahlungen und unnötige Mahnungen. Die Formulare finden Sie auf

https://lfst.rlp.de/information/vordrucke