Im Turnus von fünf Jahren finden in Rheinland-Pfalz zeitgleich mit den Wahlen zum Europaparlament die Kommunalwahlen statt. Der nächste Wahltermin ist der 9. Juni 2024.
Neben den Stadt- und Gemeinderäten, den Verbandsgemeinderäten und den Kreistagen werden auch die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen bzw. Ortsvorsteher*innen gewählt. Erzielt bei diesen Direktwahlen kein/e Bewerber*in die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später, am 23. Juni 2024, eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidat*innen mit den höchsten Stimmenzahlen statt.
Derzeit befinden sich die ersten Wahlvorschlagsträger in der Aufstellungsphase ihrer Wahlvorschläge für die v. g. Kommunalwahl.
Obwohl die Kommunalwahlordnung (KWO) derzeit an die neuen rechtlichen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes (KWG) angepasst und voraussichtlich im Herbst Inkrafttreten wird, dürfen nach Mitteilung des Landeswahlleiters bis zu diesem Zeitpunkt die bisherigen Formulare durch die Wahlvorschlagsträger genutzt werden. Die Verwendung führt ausdrücklich nicht zur Versagung des Wahlvorschlags aus formalen Gründen.
Neu zu den bereits bekannten Dokumenten tritt eine vom Bewerber nach § 19 Abs. 3 KWG abzugebende Absichtserklärung.
Entgegen der bisherigen Praxis werden zukünftig die Formulare für das Aufstellungsverfahren nicht mehr zentral über die Website des Landeswahlleiters, sondern dezentral von dem jeweils zuständigen, örtlichen Wahlleiter bereitgestellt.
Für die Wahl zu den Vertretungsorganen (Räte) werden die Parteien und Wählergruppen als Wahlvorschlagsträger gebeten, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain unter dem Link https://www.vg-bg.de/buergernah/wahlen/ eingestellten Dokumente für die Einreichung der Wahlvorschläge zu verwenden.
Zur Vermeidung von Rückfragen und Übertragungsfehlern bei der späteren verwaltungsinternen Prüfung und Weiterverarbeitung der Daten wird darum gebeten, die Formulare digital bzw. maschinenschriftlich auszufüllen, im Anschluss auszudrucken, zu unterzeichnen und der Verwaltung bereitzustellen.
Zur Unterstützung der Parteien und Wählergruppen im Rahmen ihres Aufstellungsverfahren hat der Landeswahlleiter neben dem bekannten Terminkalender mit den einzuhaltenden Fristen (https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/terminkalender) wieder Informationsbroschüren, einerseits „Informationen für Wahlvorschlagsträger“ sowie andererseits einen „Leitfaden zum Aufstellungsverfahren“ zentral auf seiner Website https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen zum Download zur Verfügung gestellt.
Die entsprechenden zu verwendenden Formularen für die Direktwahlen (Ortsvorsteher*in/Orts-/Stadtbürgermeister*in) sind ab sofort ebenfalls unter https://www.vg-bg.de/buergernah/wahlen/ abrufbar.
Europawahl
Wie bereits weiter oben ausgeführt, findet die Europawahl am 9. Juni 2024 gemeinsam mit den Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz statt.
Nähere Informationen zur Europawahl sind auf der Seite des Landeswahlleiters unter https://www.wahlen.rlp.de/europawahl/rund-um-die-wahl zu finden.