Titel Logo
Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 39/2026
Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Alt-Verbandsgemeinde Gebhardshain im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Nachnutzung Eisenbahnstrecke in der Kernsiedlung Elkenroths" der Ortsgemeinde Elkenroth gem. § 8 Abs. 3 BauGB

hier: ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Betzdorf-Gebhardshain hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2023 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Alt-Verbandsgemeinde Gebhardshain gefasst. Der Beschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB mit der 12. Ausgabe des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain am 24.03.2023 ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Im aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Alt-Verbandsgemeinde Gebhardshain sind die Flächen der einstigen Bahnbetriebsanlagen innerhalb der Gemarkung Elkenroth als „Bahnanlagen/Bahnlinie“ dargestellt. Durch den Freistellungsbescheid von Bahnbetriebsanlagen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 endete die Eigenschaft als Betriebsanlage einer Eisenbahn mit der Folge, dass die maßgeblichen Flächen aus dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsprivileg entlassen wurden und damit in die Planungshoheit vom Fachplanungsträger auf die kommunale Bauleitplanung wieder vollständig übergegangen sind.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Elkenroth im Parallelverfahren, soll insbesondere eine von den klassifizierten Straßen losgelöste, unabhängige und vor allem verkehrssichere Ost-/Westverbindung durch den Ort Elkenroth geschaffen werden. Weitere Flächen bieten zudem die Möglichkeit zu einer weiteren, koordinierten städtebaulichen Entwicklung, da u.a. in der Ortsmitte teilweise notwendige Zufahrten zu Grundstücken auf den ehemaligen Bahnflächen liegen.

Die Verbindung soll auch zur besseren Anbindung des Friedhofes, der Sportanlagen, der Grundschule und des Kindergartens aus der westlichen Ortslage genutzt werden und auch den Einkaufsmarkt im Osten anbinden. Zudem soll ein Standort einer neuen Friedhofshalle planerisch abgedeckt werden.

Der vorgesehene Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

 

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain hat in seiner Sitzung am 26.08.2026 die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Hierzu wird der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung im Zeitraum von Freitag, den 25.09.2026 bis Montag, den 26.10.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, Zimmer 211, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Mo. – Mi. 14.00 Uhr – 16.00 Uhr und Do. 14.00 Uhr – 18.00 Uhr; sowie nach Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Der Planentwurf wird zudem zur Einsicht unter www.vg-bg.de – Rubrik: Bürgernah/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain- in das Internet eingestellt.

Betzdorf, den 18.09.2026

Joachim Brenner, Bürgermeister