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Aktuelles aus der VG Betzdorf-Gebhardshain, Ausgabe Betzdorf
Ausgabe 4/2024
Stadt Betzdorf
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Bebauungsplan „Kloster Bruche“ in der Stadt Betzdorf, Gemarkung Bruche - hier: ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

hier: ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Betzdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kloster Bruche“ gefasst.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die seit dem Eigentümerwechsel des Areals betriebenen Nutzungen als Pflegeeinrichtung und Hospiz planungsrechtlich zu sichern. Neben den Aufgaben der Pflegeeinrichtung und des Hospiz sollen Aufgaben des ambulanten Pflegedienstes für den Raum Betzdorf sowie ein Tagestreff, eine Kurzzeitpflege und ein Pflegehotel betrieben werden. Perspektivisch soll durch den Bebauungsplan zudem die Errichtung weiterer baulicher Anlagen ermöglicht werden.

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgend abgedruckten Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

Der Stadtrat der Stadt Betzdorf hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 zudem die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Sie dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, soweit solche für die Neugestaltung und Entwicklung in des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.

Hierzu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes im Zeitraum von

Montag, den 29.1.2024 bis Freitag, den 1.3.2024

zur Einsicht unter www.vg-bg.de - Rubrik: Bürgernah/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/Stadt Betzdorf - in das Internet eingestellt.

Der Planentwurf wird zudem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Betzdorf-Gebhardshain, Rathausplatz 1, 57580 Gebhardshain, Fachbereich Bauen, Zimmer 211, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo., Mi. und Do. 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Di. und Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr, Mo. - Mi. 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 18.00 Uhr; sowie nach Vereinbarung) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Betzdorf, 22.1.2024

Stadt Betzdorf

Benjamin Geldsetzer, Stadtbürgermeister